Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für Baudienstleistungen der Akkord Baudienstleistungen
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Akkord Baudienstleistungen, Inhaber M. Knabenhans (nachfolgend «Auftragnehmer») und dessen Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer zustande.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3.2 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie Mahngebühren geltend zu machen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Verzögerungen, die auf fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Termine und Verzug
6.1 Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
6.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Fristverlängerung.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen vertragsgemäss erbracht werden. Allfällige Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme schriftlich zu melden.
7.2 Für Werkleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt oder individuell abweichend vereinbart wurde.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
8.2 Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
9.1 Sofern im Rahmen des Auftrags urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, verbleiben die Rechte beim Auftragnehmer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
9.2 Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht, soweit dies zur vertraglich vorgesehenen Nutzung erforderlich ist.
10. Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Erfüllungsort ist Steinmaur. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
11.2 Es gilt ausschliesslich das schweizerische Recht.
12. Salvatorische Klausel
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2025
